Polnisches Recht

Allgemeines polnisches Zivilrecht

Regelungen des polnischen Zivilrechts, ähnlich wie im deutschen Zivilrecht beziehen sich auf Rechtsverhältnisse zwischen unabhängigen Rechtssubjekten. Dazu zählen sowohl natürliche als auch juristische Personen. Regelungen des Zivilrechts – überwiegend im polnischen Gesetzbuch – Kodeks Cywilny – gesammelt, betreffen u.a. folgende Bereiche: Verjährung der Rechtsansprüche, Rechtsfähigkeit, Schuldrecht, Sachenrecht und Erbrecht.

Polnisches Familienrecht

Polnisches Familienrecht ist überwiegend im Gesetz „Kodeks Rodzinny i Opiekunczy“ geregelt. Es handelt sich dabei um Sammlung von Regelungen, die u.a. das Eherecht, Sorgerecht, Unterhaltsrecht zwischen Ehegatten und Verwandten regeln. Adoption, Abstammung, Unterhaltsansprüche zwischen Kindern und Eltern werden ebenfalls von diesem Recht geregelt.

Polnisches Sozialrecht

Polnisches Sozialrecht bezieht sich auf alle Regelungen, welche in verschiedenen Rechtsbereichen soziale Rechte des Bürgers regeln. Dazu zählen u.a.: Arbeitsrecht, Rentenrecht, Erwerbsminderungsrecht, Krankenversicherung, Unfallversicherung.
Besondere Bedeutung erlangt das System des Sozialrechts in Verbindung mit der Arbeitnehmerentsendung und Arbeitnehmerüberlassung aus Polen in die EU-Staaten.

Polnisches Erbrecht

Polnisches Erbrecht regelt Rechte und Pflichten, welche nach dem Tod einer Person auf deren Erben übergehen. Es regelt auch Verfügungen, die zu Lebzeiten des Erblassers getroffen werden können, wie z.B. ein Testament. Weitere Regelungen betreffen z.B. das Vermächtnis oder den Pflichtteil. Rechtliche Regelungen des Erbrechts befinden sich im gesonderten Buch des polnischen Gesetzbuches – Kodeks Cywilny.
Im polnischen Erbrecht, anders als im deutschen Erbrecht beträgt die Frist zur Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft 6 Monate ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme über die Berufung zur Erbschaft.

Polnisches Vertragsrecht

Polnisches Vertragsrecht ist überwiegend im polnischem Gesetzbuch Kodeks Cywilny geregelt. Allgemeine Bestimmungen finden sich im Allgemeinen Teil des Schuldrechts. Hier sind geregelt u.a. Vertragsstrafe, Haftung, Fälligkeit. Der Besondere Teil des Schuldrechts regelt z. B. folgende Verträge: Kaufvertrag, Werkvertrag, Transportvertrag, Eigentumsübertragung einer Immobilie, Schenkung.