Deutsches Recht

Allgemeines Zivilrecht

Regelungen des deutschen Zivilrechts beziehen sich auf Rechtsverhältnisse zwischen unabhängigen natürlichen Personen oder juristischen Personen. Sie regeln z.B. die Voraussetzungen für Verjährung der Rechtsansprüche, Berechnung der Fristen. Im besonderen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches werden u.a. das Schuldrecht, Familienrecht, Sachenrecht und Erbrecht geregelt.

Familienrecht

Das Familienrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit geregelt. Es handelt sich dabei um Sammlung von Normen, die u.a. das Eherecht, Sorgerecht, Unterhaltsrecht zwischen Ehegatten und Verwandten regeln. Adoption, Abstammung, Unterhaltsansprüche zwischen Kindern und Eltern werden ebenfalls von diesem Recht geregelt.

Sozialrecht

Das Sozialrecht bezieht sich auf alle Regelungen, welche in verschiedenen Rechtsbereichen soziale Rechte des Bürgers regeln. In Deutschland beinhaltet das Sozialgesetzbuch I-XII die meisten sozialrechtlichen Gesetze. Das Sozialrecht hat viele Bezüge zu anderen Rechtsgebieten, wie z.B. zum Arbeits-, Familien- oder Steuerrecht. Dabei handelt es sich u.a. um Krankengeld, Kindergeld, Rentenansprüche, Leistungen aus der Pflegeversicherung.Besondere Bedeutung gewinnt das System des Sozialrechts in Verbindung mit der Arbeitnehmerentsendung und Arbeitnehmerüberlassung aus Polen in die EU-Staaten.

Arbeitnehmerüberlassung

§ 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes regelt eindeutig, dass Arbeitgeber, die als Verleiher Dritten (Entleihern) Leiharbeitnehmer im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlassen (Arbeitnehmerüberlassung), bedürfen für diese Überlassung der Erlaubnis. Arbeitnehmer werden zur Arbeitsleistung überlassen, wenn sie in die Arbeitsorganisation des Entleihers eingegliedert sind und seinen Weisungen unterliegen. Die Überlassung von Arbeitnehmern ist vorübergehend bis zu einer Überlassungshöchstdauer zulässig. Vor der Überlassung hat der Verleiher die Person des Leiharbeitnehmers unter Bezugnahme auf den Überlassungsvertrag zu konkretisieren.

Arbeitnehmerentsendung

Bei einer Entsendung wird der Arbeitnehmer vorübergehend in ein anderes Land entsendet. In diesem Zeitraum gelten für den entsendeten Arbeitnehmer Arbeitsbedingungen und Arbeitsrecht in gleicher Weise, wie für die Arbeitnehmer des Lands in dem die Tätigkeit vor Ort ausgeübt wird. Zu den Arbeitsbedingungen, die im Gastland eingehalten werden müssen zählen oft u.a. der Mindestlohn, Ruhezeiten, Gleichbehandlung.

Forderungsdurchsetzung

Die Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 soll den Zugang zum Recht erleichtern, indem Vorschriften über die gerichtliche Zuständigkeit und eine rasche und unkomplizierte Anerkennung und Vollstreckung von in den Mitgliedstaaten getroffenen Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen eingeführt werden.

Die Verordnung gilt für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union einschließlich Dänemark. In der Verordnung ist festgelegt, welche Gerichte in welchen Mitgliedstaaten für Rechtsstreitigkeiten in Zivil- und Handelssachen mit internationalem Bezug zuständig sind. Nach der Verordnung werden darüber hinaus die in einem Mitgliedstaat ergangenen Entscheidungen in den anderen Mitgliedstaaten anerkannt, ohne dass es hierfür eines besonderen Verfahrens bedarf. Eine in einem Mitgliedstaat ergangene und in diesem Staat vollstreckbare Entscheidung wird in einem anderen Mitgliedstaat vollstreckt, ohne dass es einer Vollstreckbarerklärung bedarf.